|
Da die Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr tageweise, sondern pauschal nach Krankheit der Patienten abgerechnet werden, ist eine möglichst präzise Definition der Krankheitsarten und der durchgeführten Behandlungen erforderlich. Die Krankenkassen zahlen für einen Patienten mit einer leichten Erkrankung weniger als für einen Patienten mit einer schweren, aufwändig zu behandelnden Erkrankung. Die pauschalierte Vergütung soll ein Anreiz für die Krankenhäuser sein, an der Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit zu arbeiten, um die bislang erzielten Kostenvorteile zu erhalten. Gegenüber der Krankenkassen führt diese Form der Abrechnung über Art und Anzahl der erbrachten Leistungen zu mehr Transparenz des Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern.
|
||
![]() |
||
| Fallpauschalenkatalog
2010 (G-DRG) |
||