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Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien
für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren
Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft,
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der
privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem
im Krankenhaus (InEK gGmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR)
für das Jahr 2010 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und
Deutschem Pflegerat erneut angepasst. Diese wurden in ihrer überarbeiteten
Version am 19.09.2009 verabschiedet.
Die umfassende Überarbeitung dient der Verschlankung
der
Kodierrichtlinien im Sinne einer Beschränkung auf die ausdrücklich
durch die DKR zu regelnden Sachverhalte.
Die Kodierrichtlinien Version 2010
beziehen sich im Prozedurenteil
ausschließlich auf Kodes des amtlichen OPS 2010. |